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BFH Urteil v. - VI 10/61 U BStBl 1962 III S. 235

Leitsatz

  1. Unter welchen Voraussetzungen können Krankheitskosten bei Arbeitnehmern Werbungskosten sein?

  2. Kosten, die durch eine Zuckerkrankheit entstehen, können in der Regel nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, weil nicht nachzuweisen ist, inwieweit ihre Entstehung überwiegend mit der Berufstätigkeit zusammenhängt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 235
BFHE 1962 S. 632 Nr. 74
RAAAB-47730

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