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BFH Urteil v. - III 173/60 U BStBl 1963 III S. 322

Leitsatz

Werden Grundstücke zu dem Zwecke erworben, sie nach ihrer Bebauung ausschließlich durch Vermietung an unter Sittenkontrolle stehende Dirnen zu nutzen, und wird durch die bauliche Einrichtung der darauf errichteten Häuser und die darin bestehende Organisation die gewerbsmäßige Unzucht der Bewohnerinnen gefördert, so stellt die Vermietung der Zimmer an die Prostituierten insbesondere dann einen gewerblichen Betrieb im Sinne des § 54 BewG dar, wenn unter Ausnutzung des Dirnenverkehrs außergewöhnlich hohe Mieteinnahmen erzielt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 322
BFHE 1964 S. 15 Nr. 77
HAAAB-47674

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