Der Senat tritt den Rechtsgrundsätzen der Entscheidung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs VI 10/60 S vom
darin bei, daß auch Angehörige der freien Berufe im Sinne des § 18 Abs. 1 Ziff. 1
EStG unter bestimmten Voraussetzungen gewillkürtes Betriebsvermögen bilden können.
Das betriebliche Interesse an der Einlage von Wirtschaftsgütern kann aber nicht nur damit begründet werden, daß der Steuerpflichtige
durch die Einlage Entnahmen im Laufe des Jahres habe ausgleichen müssen, um der Nachversteuerung eines früher steuerfrei
gebliebenen nicht entnommenen Gewinns (
§ 10a EStG) zu entgehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1960 III Seite 485 BFHE 1961 S. 629 Nr. 71 BAAAB-47556
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