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BFH Urteil v. - VI 319/60 U BStBl 1962 III S. 126

Leitsatz

  1. Ein Steuerpflichtiger erhält für ein Kind, das im Veranlagungszeitraum länger als vier Monate noch nicht 18 Jahre alt war, Kinderermäßigung, auch wenn er selbst während des Veranlagungszeitraums nicht vier Monate gelebt hat. Der Senat tritt der entgegenstehenden Rechtsauffassung der Finanzverwaltungen in Abschn. 178 Abs. 1 EStR 1960 nicht bei.

  2. Zur Auslegung von Steuergesetzen entgegen ihrem Wortlaut.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 126
BFHE 1962 S. 328 Nr. 74
SAAAB-47507

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