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BFH Urteil v. - III R 129/79 BStBl 1984 II S. 91

Gesetze: BewG (1965) § 104GG Art. 20 Abs. 3

Leitsatz

1. Rückstellungen für Pensionsanwartschaften sind auch nach Inkrafttreten des BetrAVG vom (BGBl I 1974, 3610) gemäß § 104 BewG 1965 vorzunehmen.

2. Zur Abgrenzung der Funktion von Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 91
BFHE S. 416 Nr. 139,
NAAAB-02823

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