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BFH Urteil v. - V 39/58 U BStBl 1960 III S. 181

Leitsatz

Ein kreiseigenes Gruppenwasserwerk, das die Gemeinden des Kreises mit Wasser beliefert, bewirkt keine mit dem Betriebe von Wasserwerken regelmäßig verbundenen Umsätze, wenn es die im Eigentum der Gemeinden stehenden Rohrnetze gegen Entgelt erweitert, erneuert und instand hält.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 181
BFHE 1960 S. 485 Nr. 70
VAAAB-47490

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