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BFH Urteil v. - I 114/60 S BStBl 1961 III S. 287

Leitsatz

Bei Bemessung des Streitwertes für die Rechtsbeschwerde des Steuerpflichtigen gegen die Streitwertfeststellung für das Einspruchs- und das Berufungsverfahren sind auch die Gebühren zu berücksichtigen, die der Steuerpflichtige auf Grund der Streitwertfeststellung seinem Bevollmächtigten im Sinne der §§ 107 Abs. 3, 107 Abs. 1  AO für das gerichtliche Verfahren schuldet.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 287
BFHE 1962 S. 52 Nr. 73
AAAAB-47163

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