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BFH Urteil v. - II 132/57 U BStBl 1959 II S. 478

Leitsatz

Steht bei Zahlung des Versicherungsentgelts der Umfang des übernommenen Wagnisses noch nicht endgültig fest und wird auf Grund der endgültigen Feststellung des Umfangs des Wagnisses das zunächst gezahlte Versicherungsentgelt herabgesetzt, dann ist der Anspruch auf Erstattung der Steuer in dem in der Erstattungsvorschrift vorgesehenen Ausmaß gegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1959 II Seite 478
BFHE 1960 S. 588 Nr. 69
GAAAB-47122

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