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BFH Urteil v. - I 325/56 U BStBl 1957 III S. 448

Leitsatz

  1. Eine Baureederei ( § 509 HGB) ist als solche nicht gewerbesteuerpflichtig.

  2. Ist für das Betriebsvermögen einer Baureederei ein Einheitswert festgestellt worden, so ist er gemäß § 12 GewStG für die Berechnung des Gewerbekapitals der Partenreederei, die das Schiff nach der Fertigstellung verwertet, maßgebend, bis für das Betriebsvermögen der Partenreederei ein neuer Einheitswert festgestellt ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 448
BFHE 1958 S. 559 Nr. 65
XAAAB-47018

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