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BFH Urteil v. - I 32/57 U BStBl 1957 III S. 436

Leitsatz

Die Vorschrift des § 239 Abs. 1 Ziff. 3  AO, daß Gesellschafter, die zur Geschäftsführung nicht berufen sind, weder das Rechtsmittel gegen einen einheitlichen Feststellungsbescheid über Einkünfte aus Gewerbebetrieb einlegen noch einem derartigen Rechtsmittel beitreten können, wird durch Art. 19 Abs. 4 GG nicht berührt.

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 436
BFHE 1958 S. 529 Nr. 65
KAAAB-46931

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