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BFH Urteil v. - VI 60/57 U BStBl 1959 III S. 328

Leitsatz

  1. Ausgaben für die Anschaffung und Instandhaltung weißer Hemden und Kragen, die zur Robe getragen werden, sind bei einem Richter Werbungskosten. An der Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 278/56 U vom (BStBl 1958 III S. 117, Slg. Bd. 66 S. 303) wird nicht mehr festgehalten.

  2. Zur Frage der Abzugsfähigkeit der Kosten eines privaten Fernsprechanschlusses.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 328
BFHE 1960 S. 174 Nr. 69
LAAAB-46867

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