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BFH Urteil v. - IV 195/56 U BStBl 1957 III S. 346

Leitsatz

Baukostenzuschüsse eines Unternehmers zur Erlangung von Büroräumen sind in der Regel als Aufwendungen auf ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (Mietrecht) zu aktivieren und entsprechend der Dauer des Mietvertrages abzuschreiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 346
BFHE 1958 S. 294 Nr. 65
KAAAB-46717

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