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BFH Urteil v. - I 98/54 U BStBl 1957 III S. 323

Leitsatz

  1. Privatschulen, die in größerem Umfang angestellte Lehrkräfte beschäftigen, können auch dann Gewerbebetriebe sein, wenn sie der Staatsaufsicht unterliegen oder Staatszuschüsse erhalten. Der Senat tritt der Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 492/53 U vom (Slg. Bd. 61 S. 324, BStBl 1955 III S. 323) bei.

  2. Der zu § 2 GewStG ergangene Abschn. 4 Abs. 5 GewStR 1943 ist kein allgemeiner Milderungserlaß, der von den Steuergerichten zu beachten und auszulegen ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 323
BFHE 1958 S. 232 Nr. 65
SAAAB-46710

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