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BFH Urteil v. - VI 84/55 U BStBl 1957 III S. 226

Leitsatz

Gehört ein Beamter kraft seines Hauptamts als Vertreter seines Dienstherrn dem Aufsichtsrat einer AG an, so steht ihm nicht die Erstattung oder Anrechnung der Aufsichtsratsteuer zu, die von der auf ihn entfallenden Aufsichtsratstantieme einbehalten worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 226
BFHE 1957 S. 600 Nr. 64
EAAAB-46531

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