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BFH Urteil v. - I 176/54 U BStBl 1955 III S. 388

Leitsatz

Die gesamten Aufwendungen, die der Erwerber eines Wohngrundstücks im Zusammenhang mit dem Erwerb für die gründliche Überholung, die Modernisierung oder den Umbau des Grundstücks macht, gehören wirtschaftlich zu den Anschaffungskosten. Diese Aufwendungen können nicht nach den allgemeinen Grundsätzen in alsbald abzugsfähige Reparaturkosten und nach § 7 EStG abzuschreibende Herstellungskosten zerlegt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 388
BFHE 1956 S. 489 Nr. 61
TAAAB-46364

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