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BFH Urteil v. - IV 621/55 U BStBl 1956 III S. 306

Leitsatz

Verzichtet ein Beamter darauf, sich im Dienst erwachsene Unkosten von der öffentlichen Hand erstatten zu lassen, so können diese Aufwendungen nicht als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 306
BFHE 1957 S. 283 Nr. 63
NAAAB-46301

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