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BFH Urteil v. - IV 171/55 U BStBl 1957 III S. 129

Leitsatz

Übt ein Arbeitnehmer zugleich einen der in § 18 Abs. 1 Ziff. 1  EStG 1951 bezeichneten Berufe als Arzt, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder dergleichen aus, so sind die aus dieser freiberuflichen Tätigkeit erzielten Einkünfte keine Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 5 EStG 1951.

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 129
BFHE 1957 S. 338 Nr. 64
ZAAAB-46242

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