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BFH Urteil v. - I 207/53 U BStBl 1956 III S. 224

Leitsatz

  1. Der Senat tritt den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 231/53 U vom (BStBl 1956 III S. 38)1), ( Slg. Bd. 62 S. 97) bei.

    Die Abnutzungsabsetzungen für Personenkraftwagen sind im allgemeinen nicht nach der degressiven Buchwertabschreibung, sondern nach der linearen Abschreibung vorzunehmen.

  2. Zur Bedeutung der Preise am Altwaren- und Gebrauchtwarenmarkt für die Bemessung der Abnutzungsabsetzungen und des Teilwertes.

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 224
BFHE 1957 S. 70 Nr. 63
EAAAB-46074

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