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BFH Urteil v. - III 8/55 U BStBl 1955 III S. 119

Leitsatz

Nimmt ein Gewerbetreibender ein Darlehen gerade deshalb auf, um seinem Betrieb Mittel zuzuführen, so ist die Darlehensaufnahme als Betriebsvorgang anzusehen. Die Darlehensschuld stellt in einem solchen Fall notwendiges (passives) Betriebsvermögen dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 119
BFHE 1955 S. 311 Nr. 60
OAAAB-45923

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