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BFH Urteil v. - I B 186/53 U BStBl 1954 III S. 372

Leitsatz

  1. Wird ein Wasserwerk mit seiner Stauanlage durch einen von dem Unternehmen hergestellten und von ihm unterhaltenen Kanal, der dem Werk das Wasser zuführt, verbunden, so liegt eine einheitliche Betriebsanlage vor, die sich gegebenenfalls auf mehrere Gemeinden erstreckt. Der Kanal ist keine Zuleitung im Sinne des § 16 Abs. 4 StAnpG.

  2. Zur Frage der Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrags bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten.

Fundstelle(n):
BStBl 1954 III Seite 372
BFHE 1955 S. 421 Nr. 59
CAAAB-45901

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