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BFH Urteil v. - II 167/52 S BStBl 1953 III S. 312

Leitsatz

  1. Eine entgegen der Bestimmung des § 326 Abs. 5 AO vor Bekanntgabe des Leistungsgebotes (Haftungsbescheides) vorgenommene Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist auch dann aufzuheben, wenn später die Bekanntgabe des Leistungsgebotes (Haftungsbescheides) nachgeholt wird.

  2. Die dem Rechtssatz zu 1 entgegenstehenden Bestimmungen des § 12 Abs. 4 BeitrO sind mit dem Gesetz nicht vereinbar und deshalb als Verwaltungsvorschriften für die Gerichte nicht verbindlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1953 III Seite 312
BFHE 1954 S. 54 Nr. 58
CAAAB-45204

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