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LSG Berlin 28.02.2004 L 9 KR 416/01, NWB 13/2005 S. 108

Krankenversicherung | Krankengeldanspruch eines selbständig Erwerbstätigen

Das LSG Berlin hebt in seinem Beschl. v. 28. 2. 2004 - L 9 KR 416/01 hervor, dass bei freiwillig versicherten hauptberuflichen Selbständigen für die Krankengeldberechnung nicht die tatsächlichen Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit zugrunde zu legen sind, selbst wenn die Fiktion in § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V, der zufolge das Krankengeld 70 % des Regelentgelts, das bei dieser Versichertengruppe 1/30 bzw. 1/40 der monatlichen Bemessungsgrundlage gem. § 240 SGB V beträgt, dazu führe, dass dann von zu hohen Einnahmen ausgegangen werde. Es werde damit bei dieser Versichertengruppe zwar der Grundsatz, dass im Sozialversicherungsrecht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gleichermaßen Maßstab für die Heranziehung zu Beiträgen wie für die Berechnung der Lohnersatzleistungen sein soll, durchbrochen; eine gesetzliche Grundlage d...