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Insolvenzrecht | Verletzung der Insolvenzantragspflicht durch faktischen Geschäftsführer
Zur Entscheidung über die Klage eines Insolvenzverwalters wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht gegen denjenigen, der als Geschäftsführer einer GmbH gehandelt hat, ohne als solcher im Handelsregister eingetragen zu sein, ist die Kammer für Handelssachen beim LG berufen (, MDR 2004, 289).