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OFD Frankfurt/M. 19.01.2005 S 3102 A - 14 - St III 3.06, NWB 13/2005 S. 104

Bewertung | Stuttgarter Verfahren: Schätzung des künftigen Jahresertrags

Zur Frage, wie R 99 Abs. 1 Satz 3 ErbStR auszulegen ist, wonach der geschätzte künftige Jahresertrag möglichst aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Besteuerungszeitpunkt abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten ist, vertritt die III 3.06 NWB NAAAB-42805 folgende Auffassung: Die Ermittlung des Ertragshundertsatzes erfordert eine Prognose der zukünftigen durchschnittlichen Jahreserträge. Dazu bieten die in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Betriebsergebnisse eine wichtige Schätzungsgrundlage. Aus Vereinfachungsgründen sollen dabei regelmäßig die Betriebsergebnisse der drei dem Bewertungsstichtag vorangegangenen abgeschlossenen Wirtschaftsjahre zugrunde gelegt werden. Das schließt nicht aus, dass im Einzelfall für di...