Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches FinMin 18.02.2005 S 2334 - 4 - 35, NWB 13/2005 S. 103

Lohnsteuer | Beköstigung im Bereich der Seeschifffahrt und im Bereich der Fischerei

Der Ausschuss der Vertreterversammlung der See-Berufsgenossenschaft hat den Wert des Sachbezugs „Beköstigung” für Zwecke der Sozialversicherung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei mit Wirkung vom an auf einheitlich 201 € monatlich angehoben. Für Teilbeköstigung in der Kleinen Hochseefischerei und in der Küstenfischerei gelten folgende Werte: Frühstück 45 €, Mittag- und Abendessen jeweils 78 € monatlich. Der Durchschnittssatz für die Beköstigung der Kanalsteurer beträgt ab (weiterhin) monatlich 45 €, für halbpartfahrende Kanalsteurer monatlich 22,50 € und für Kanalsteueranwärter monatlich 24 €. Diese Sachbezugswerte sind auch dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zugrunde zu legen. Die neuen Sachbezugswerte gelten bei laufendem Arbeitslohn erstmalig für den ...