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FG Hessen 14.12.2004 11 K 3359/02, NWB 13/2005 S. 102

Einkommensteuer | Unterhaltszahlungen an in der Türkei lebende Eltern

Das NWB MAAAB-43423 entschieden, dass Unterhaltsaufwendungen an Verwandte nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG nur abzugsfähig sind, wenn eine gesetzliche Unterhaltsberechtigung nach § 1602 Abs. 1 BGB besteht, was voraussetzt, dass die unterstützte Person außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten. Die Vorlage einer Bescheinigung des türkischen Arbeitsamts, dass die Eltern arbeitslos gemeldet waren, reicht zumindest dann als Nachweis dafür aus, dass sie nicht im Stande waren, ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu erzielen, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls, z. B. dem Alter der Eltern, ihrer Ausbildung und der Lage ihres Wohnorts, als glaubhaft erscheint.