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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 40/02 EFG 2005 S. 662

Gesetze: AO 1977 § 71, AO 1977 § 191 Abs. 1, AO 1977 § 5, AO 1977 § 44, AO 1977 § 45, AO 1977 § 121 Abs. 1, AO 1977 § 171 Abs. 3a S. 3, FGO § 102, BGB § 426, BGB § 1922 Abs. 1

Darlegung des Auswahlermessens bei gesamtschuldnerischer Haftung nach § 71 AO 1977

Haftung für Umsatzsteuer der KG und Zinsen für 1989–1994

Leitsatz

1. Im Falle einer auf § 71 AO beruhenden Haftung ist die Ermessensentscheidung im Sinne der Inanspruchnahme der hierfür verantwortlichen Personen vorgeprägt, so dass auf die nähere Darlegung der Ermessenserwägungen verzichtet werden kann, wenn außer dem Adressaten des Haftungsbescheids auch alle weiteren Personen, die den Haftungstatbestand in (mindestens) derselben Verschuldensform verwirklicht haben, in Anspruch genommen werden.

2. Nimmt das FA hingegen einzelne Teilnehmer einer Steuerhinterziehung als Haftungsschuldner in Anspruch, andere, namentlich einen oder mehrere Hauptverantwortliche jedoch nicht, ist die Behörde verpflichtet, die Erwägungen, von denen sie sich bei ihrer Auswahl hat leiten lassen, offen zu legen (hier: Inanspruchnahme des einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers und Gesellschafters einer KG aufgrund der Unterzeichnung der wegen Nichterklärung von Schwarzumsätzen unrichtigen Umsatzsteuererklärung, jedoch nicht des Organisators der Schwarzeinkünfte bzw. von dessen Erben).

3. Wird im Rahmen der Haftung nach § 71 AO 1977 nicht der Haupttäter in Anspruch genommen und der Haftungsbescheid gegenüber dem Inanspruchgenommenen wegen fehlender Begründung des Auswahlermessens aufgehoben, ist bei der erneuten Entscheidung über den Umfang der Haftungsinanspruchnahme zugunsten des Haftenden zu berücksichtigen, wenn es aus Gründen der Festsetzungsverjährung nicht mehr möglich ist, die unterbliebene Haftungsinanspruchnahme des Hauptverantwortlichen nachzuholen und deshalb der Haftende vom Haupttäter der Steuerhinterziehung keinen Ausgleich im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs erlangen kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 662
EFG 2005 S. 662 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2006 S. 1932
ZAAAB-44768

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