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IWB 6/2005 S. 933

Schweiz | Widerklage bei Bankbürgschaft

Das schweizerische Bundesgericht hat entschieden, dass Art. 6 Ziff. 3 des Lugano-Übereinkommens es erlaube, eine Widerklage am Gerichtsstand der Hauptklage zu erheben, wenn die beiden Klagen auf dem gleichen „Sachverhalt”, d. h. Sachzusammenhang, gestützt würden. Eine Gesellschaft hatte eine Bank in dem italienisch-sprachigen Teil der Schweiz auf Zahlung aus einer Bankbürgschaft (nach dem wohl unwidersprochen gebliebenen Vortrag der Bank keine abstrakte Garantie auf erstes Anfordern, sondern eine fideiussione semplice) verklagt. Die Bank erhob bei dem gleichen Gericht eine Widerklage, die auf einen anderen Vertrag gestützt war. Die italienische Fassung von Art. 6 des Lugano-Übereinkommens enthält nicht den Terminus „Sachverhalt”, sondern „titolo”. Dieser Begriff hat ...