Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 12 vom Seite 925

Bilanzierung von CO2-Emissionsrechten

Anwendung von IFRIC 3 wird trotz weiterhin ungeklärter Rechtslage empfohlen

Katharina Völker-Lehmkuhl*

Am hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG, Beratungsgremium der EU-Kommission zur Übernahme der IAS/IFRS in europäisches Recht) den Entwurf einer Ablehnungserklärung zu IFRIC 3 veröffentlicht. Der heftig umstrittene IFRIC 3 zur Bilanzierung der CO2-Emissionsrechte war vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) am verabschiedet worden. Wesentlicher Kritikpunkt an IFRIC 3 sind betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll interpretierbare Ergebnisverschiebungen, die bei steigenden Marktpreisen entstehen.

Das IFRIC hatte sich trotz erheblicher Bedenken zur Verabschiedung von IFRIC 3 entschlossen, um den ab zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichteten Unternehmen Rechtssicherheit zu geben. Diese Rechtssicherheit besteht jetzt nicht mehr. Zum Emissionshandel verpflichtete kapitalmarktorientierte Konzerne sind seit dem zur Bilanzierung nach IAS/IFRS verpflichtet. Eine rechtlich gültige Bilanzierungsvorschrift für Emissionsrechte gemäß IAS/IFRS gibt es zwar durch IFRIC 3, sie ist aber nicht europäisches Recht. Die auf die rechnungslegungsbezogene Beratung von am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen spezialisierte Sustainable Partner GmbH...