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Wohnungseigentum | Einführung von Videoüberwachung in Wohnanlage
Das BayObLG vertritt in seinem Beschl. v. - 2Z BR 124/04 (NZM 2005, 107) die Ansicht, dass die Installation eines Videoüberwachungssystems im Hauseingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage jedenfalls dann zulässig sein kann, wenn hierdurch Besucher nur von den Wohnungen aus identifiziert werden können, die dem System angeschlossen sind und deren Klingel betätigt wurde. Eine Videoüberwachung ohne solche technische Beschränkungen widerspreche demgegenüber den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, was im Hinblick auf die weit reichenden tatsächlichen Folgen und der daraus resultierenden Rechtsfragen zur Folge habe, dass in einem entsprechenden Eigentümerbeschluss klar zum Ausdruck gebracht werden muss, was genau gewollt ist, d. h. namentlich, dass im Eigentümerbeschluss klar festgestell...