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BSG 26.01.2005 B 12 KR 23/03 R, NWB 12/2005 S. 98

Insolvenzrecht | Säumniszuschläge auf rückständige Gesamtsozialversicherungsbeiträge während des Insolvenzverfahrens

Der 12. Senat des BSG hat sich mit Urt. v. - B 12 KR 23/03 R der Rechtsprechung des 11. Senats angeschlossen, der bereits entschieden hat, dass Säumniszuschläge auf Insolvenzforderungen während des Insolvenzverfahrens nicht ihrerseits als Insolvenzforderungen festgesetzt werden dürfen. Die Rechtsprechung des BSG zur Konkursordnung, die Säumniszuschläge seinerzeit als Konkursforderungen gewertet hat, ist auf die Insolvenzordnung nicht übertragbar.