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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 2634/99 E

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, FGO § 79b Abs. 2

Werbungskosten bei sonstigen Einkünften

Leitsatz

  1. Bei Abschluss einer Rentenversicherung gegen kreditfinanzierte Einmalzahlung kann eine von einem Dritten in Rechnung gestellte Kreditvermittlungsgebühr nur dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistung und er daraus folgende Zusammenhang mit den steuerpflichtigen Einnahmen zur Überzeugung des Gerichts belegt wird.

  2. Zu den den Steuerpflichtigen treffenden Beweisanforderungen kann bei einem widersprüchlichen Inhalt der Rechnung und Hinweisen auf eine vermögensberatende Tätigkeit des Ausstellers auch die Vorlage der mit diesem abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen gehören.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
JAAAB-44487

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