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Personengesellschaft | Gewerbeverlustvortrag bei Gesellschafterwechsel
Beim Gesellschafterwechsel in einer PersGes ist der vortragsfähige Gewerbeverlust nach § 10a GewStG um die Verlustanteile zu kürzen, mit denen die ausgeschiedenen Gesellschafter in den Erhebungszeiträumen der Verlustentstehung an den Gewerbeverlusten der Gesellschaft unter Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben beteiligt waren. Scheidet ein Gesellschafter aus, dem trotz Verlusten der Gesellschaft wegen hoher Sonderbetriebseinnahmen bei der einkommensteuerrechtlichen Gewinnverteilung keine Verlustanteile, sondern positive Einkünfte zugewiesen wurden, so ist für diesen keine Kürzung des Verlustvortrags vorzunehmen. Verringert sich die Beteiligung eines Gesellschafters, indem er seine Beteiligung nur zum Teil auf einen Mitgesellschafter überträgt, ist keine Kürzung des Verlustvortrags...