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BVerwG 21.10.2004 6 B 60/04, NWB 11/2005 S. 90

Gewerberecht | Zulässige Doppelmitgliedschaft von Steuerberatungs-GmbH in IHK und Steuerberaterkammer

Das BVerwG sieht in seinem Beschl. v. 21. 10. 2004 - 6 B 60/04 weder verfassungsrechtliche noch einfach-gesetzliche Bedenken in einer gleichzeitigen Pflichtmitgliedschaft einer Steuerberatungs-GmbH sowohl zur IHK als auch zur zuständigen Steuerberaterkammer und deutet dabei ferner (mangels Entscheidungserheblichkeit) an, dass dies selbst für die Fälle gelte, in denen im Gesellschaftsvertrag explizit jede gewerbliche Tätigkeit ausgeschlossen sein sollte, weil es für die Begründung der Mitgliedschaft in der IHK allein auf die dem Grunde nach bestehende „objektive” Gewerbesteuerpflicht ankomme, welche sich für eine Steuerberatungs-GmbH sachlich bereits nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG kraft ihrer Rechtsform ergibt.