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BGH 13.12.2004 II ZR 256/02, NWB 11/2005 S. 88

Gesellschaftsrecht | Haftung wegen Existenz vernichtenden Eingriffs

Der zur persönlichen Haftung des GmbH-Gesellschafters führende Haftungstatbestand des „Existenz vernichtenden Eingriffs” bezieht sich nicht auf Managementfehler bei dem Betrieb des Gesellschaftsunternehmens, sondern setzt einen gezielten, betriebsfremden Zwecken dienenden Eingriff des Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen voraus. Eine Durchgriffshaftung des GmbH-Gesellschafters gegenüber sämtlichen Gläubigern setzt einen Eingriff in den zu ihrer Befriedigung dienenden Haftungsfonds der Gesellschaft voraus; der Entzug von Sicherungsgut eines einzelnen Gläubigers genügt dafür nicht ().