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NWB Nr. 11 vom Seite 829

Klageverfahren zum Alterseinkünftegesetz anhängig

Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vorweggenommene Werbungskosten?

Mirco Heidrich*

Beim FG Münster ist derzeit unter dem Aktenzeichen 14 K 608/05 E ein Klageverfahren betreffend Einkommensteuer 2003 anhängig. In dem Klageverfahren geht es im Kern um die Frage, welche steuerliche Qualifikation die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung/berufsständischen Versorgungswerke unter Beachtung des Alterseinkünftegesetz haben.

Im Rahmen der neuen, „nachgelagerten Besteuerung” (Alterseinkünftegesetz) werden gesetzliche Renten (voll) steuerpflichtig, die Beiträge können im Gegenzug aber nicht (voll) steuermindernd geltend gemacht werden, da der Abzug der Aufwendungen (= Arbeitnehmeranteil) zur gesetzlichen Rentenversicherung/zu den berufsständischen Versorgungswerken nur im Rahmen des § 10 EStG eingeschränkt möglich ist. Genau diese Begrenzungsvorschrift (Sonderausgabenabzug) kommt nach Auffassung des Klägers jedoch nicht zur Anwendung, da nach dem Gesetzeswortlaut des § 10 Abs. 1 EStG zunächst der (unbegrenzt) mögliche Abzug von Werbungskosten/Betriebsausgaben zu prüfen ist. Im Ergebnis handelt es sich – nach Auffassung des Klägers – bei den Arbeitnehmeranteilen zur gesetzlichen Rentenversicherung nämlich um unbegrenzt abzugsfähige (vorweggenommene) Werb...