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Änderungen in der Rentenversicherung für Handwerker
Reaktion des Gesetzgebers auf die Handwerksnovelle
Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. (BGBl 2004 I S. 3183) wurden Änderungen am Rentenversicherungsrecht (SGB VI) vorgenommen, die im Wesentlichen als Reaktion des Gesetzgebers auf die sog. große Handwerksnovelle anzusehen und i. d. R. rückwirkend zum in Kraft getreten sind. Die wichtigsten Regelungen des Änderungsgesetzes sollen nachfolgend dargestellt werden.
I. Die große Handwerksnovelle
Am ist das Dritte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften v. (BGBl 2003 I S. 2934) in Kraft getreten, die sog. große Handwerksnovelle. Mit diesem Gesetz ist zum einen für eine Reihe von Handwerksgewerben das Erfordernis einer Meisterprüfung abgeschafft worden. Zum anderen wurde mit der großen Handwerksnovelle das bisherige sog. Inhaberprinzip aufgegeben, wonach der Inhaber eines Handwerksbetriebs auch die erforderlichen handwerksrechtlichen Qualifikationen erfüllen musste (vgl. dazu Müller, NWB F. 30 S. 1455 ff.).
II. Die Auswirkungen der Novelle auf die Rentenversicherung
Mit der großen Handwerksnovelle wurde auch die Vorschrift zur Rentenversicherungspflicht selbständiger Handwerker geändert (§ 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI). Im Ergebnis wurde hierdurch insbeso...