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Die gemeinnützige GmbH im Steuerrecht
Haftungsbeschränkung bietet Vorteile
Immer häufiger werden für einzelne steuerbegünstigte Betätigungsfelder, wie beispielsweise im Bereich von Krankenhäusern bzw. Altenheimen, gemeinnützige GmbH gegründet. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die mit zunehmender Größe und Komplexität einhergehende steigende Verantwortung bzw. Haftung, die die meist ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder eines gemeinnützigen Vereins nicht mehr zu übernehmen bereit sind. Bei der gemeinnützigen GmbH kann dies dagegen einem hauptamtlichen Geschäftsführer übertragen werden. Der Beitrag erläutert und systematisiert die steuerrechtlichen Folgen einer gemeinnützigen GmbH.
I. Begriff der gemeinnützigen GmbH
1. Zulässigkeit
Obgleich die GmbH historisch bzw. nach der Intention des Gesetzgebers als Organisationsform für gewinnorientierte Unternehmen konzipiert wurde, sieht § 1 GmbHG keine Einschränkung der Zwecke vor, zu deren Verfolgung eine GmbH gegründet werden kann, solange diese Zwecke gesetzlich zulässig sind. Dagegen hat der Zweck von Personenhandelsgesellschaften immer „auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma” gerichtet zu sein (§ 105 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 1 HGB). Die GmbH darf dagegen auch im Non-P...