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Jedes 60. BFH-Urteil mit einem Nichtanwendungserlass belegt
Seit dem sind 25 Schreiben des BMF sowie 3 gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder ergangen, mit denen angeordnet wurde, eine BFH-Entscheidung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. In demselben Zeitraum hat der zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Entscheidungen getroffen. Bezogen auf diese Zahl ist somit in ca. jedem 60. Fall ein Nichtanwendungserlass ergangen. In demselben Zeitraum hat der BFH in 106 zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen seine Rechtsprechung geändert (BT-Drucks. 15/4614 v. ).