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FG Bremen Beschluss v. - 2 V 64/04 EFG 2005 S. 646

Gesetze: UStG § 6a Abs. 1 Nr. 1UStG § 6a Abs. 3 S. 2UStG § 4 Nr. 1 Buchst. bUStDV § 17a Abs. 4 S. 1 Nr. 2UStDV § 17a Abs. 4 S. 2UStDV § 17a Abs. 1 S. 1UStDV § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 FGO § 69 Abs. 2 S. 2FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Nachweis der Ausführung einer innergemeinschaftliche Lieferung

CMR-Frachtbrief als Versendungsbeleg i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 UStDV

Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuervorauszahlung Juni und Juli 2001)

Leitsatz

Legt der durch die Versendung von Kraftfahrzeugen nach Spanien steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeführt haben wollende Unternehmer als Beleg für die Lieferung der verkauften Fahrzeuge lediglich –Fotokopien von– CMR-Frachtbriefen vor, denen die Bestätigung des Empfängers, das Gut erhalten zu haben, fehlt, sind diese nicht als Versendungsbelege im Sinne von § 17a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 i.V.m. 10 Abs. 1 UStDV anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 464 Nr. 8
EFG 2005 S. 646
KAAAB-44170

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