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IWB Nr. 5 vom Seite 251 Fach 11a Seite 826

EuGH-Verfahrensreport: Indirekte Steuern (Stand: Januar 2005)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Teil I: Urteile

1. Rs. C-382/02 (Cimber Air S/A)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 694 und 773.

Tenor:

1. Art. 15 Nr. 6, 7 und 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass die in diesen Bestimmungen bezeichneten Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen für Luftfahrzeuge, die von hauptsächlich im entgeltlichen internationalen Verkehr tätigen Luftfahrtgesellschaften für Inlandsflüge eingesetzt werden, von der Mehrwertsteuer befreit sind.

2. Es ist Sache der nationalen Gerichte, die jeweilige Bedeutung der internationalen und nicht internationalen Tätigkeitsbereiche dieser Gesellschaften zu beurteilen. Bei dieser Beurteilung können alle Faktoren berücksichtigt werden, die auf die relative Bedeutung der betreffenden Verkehrsart hinweisen, insbesondere der Umsatz.

Rechtsgrundlage:

Art. 15 Nr. 6, 7 und 9 der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG).

2. Rs. C-8/03 (Banque Bruxelles Lambert)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 723 f. und 774.

Tenor:

Die Investmentgesellschaften mit variablem Grundkapital (sociétés d'investissement à capital variable, SICAV), deren ausschließlicher Zweck im Sinne der Richtlinie 8...