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ÅRL 2004 – Vereinfachungen und Erleichterungen im dänischen Rechnungslegungsgesetz
I. Aufbau des Rechnungslegungsgesetzes
Das dänische Rechnungslegungsgesetz besteht aus einem vierstufigen Bauklotzsystem. Es enthält Regelungen, die für alle Unternehmen gelten, und darüber hinaus Einteilungen in vier Klassen (A – D), die für kleine, mittlere oder große sowie börsennotierte Gesellschaften unterschiedliche Anforderungen an die Rechnungslegung stellen (siehe Schulze, IWB 2002, F. 5 Dänemark Gr. 3 S. 73 ff.). Für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, kommen Vereinfachungen und Erleichterungen bei der Rechnungslegung zum Tragen. So wurden die Größenklassen erhöht und einzelne Rechnungslegungsvorschriften von Klasse B in Klasse C verschoben.
II. Anpassungen an Änderungen auf EU-Ebene
In Anpassung an die Änderungen auf EU-Ebene sind die Betragsgrenzen bei Bilanzsumme und Nettoumsatz erhöht worden. Dadurch kommen zahlreiche Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse, was Erleichterungen bei der Rechnungslegung mit sich bringt.
Die neuen Größenklassen sehen wie folgt aus (alte Werte in Klammern):
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bilanzsumme in Mio
DKK | Nettoumsatz in Mio
DKK | Anzahl
Beschäftigte | |
A Kleinunternehmen
(Einzelunternehmen und Personengesellschafen) | 6 (4... |