Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 5 vom Seite 225 Fach 5 Dänemark Gr. 3 Seite 112

ÅRL 2004 – Vereinfachungen und Erleichterungen im dänischen Rechnungslegungsgesetz

von Rechtsanwältin Isolde Schulze, Nielsen Wiebe & Partner, Flensburg

I. Aufbau des Rechnungslegungsgesetzes

Das dänische Rechnungslegungsgesetz besteht aus einem vierstufigen Bauklotzsystem. Es enthält Regelungen, die für alle Unternehmen gelten, und darüber hinaus Einteilungen in vier Klassen (A – D), die für kleine, mittlere oder große sowie börsennotierte Gesellschaften unterschiedliche Anforderungen an die Rechnungslegung stellen (siehe Schulze, IWB 2002, F. 5 Dänemark Gr. 3 S. 73 ff.). Für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, kommen Vereinfachungen und Erleichterungen bei der Rechnungslegung zum Tragen. So wurden die Größenklassen erhöht und einzelne Rechnungslegungsvorschriften von Klasse B in Klasse C verschoben.

II. Anpassungen an Änderungen auf EU-Ebene

In Anpassung an die Änderungen auf EU-Ebene sind die Betragsgrenzen bei Bilanzsumme und Nettoumsatz erhöht worden. Dadurch kommen zahlreiche Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse, was Erleichterungen bei der Rechnungslegung mit sich bringt.

Die neuen Größenklassen sehen wie folgt aus (alte Werte in Klammern):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bilanzsumme in Mio DKK
Nettoumsatz in Mio DKK
Anzahl Beschäftigte
A Kleinunternehmen (Einzelunternehmen und Personengesellschafen)
6 (4...