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Steuerrecht | Verlustberücksichtigung bei im anderen Mitgliedstaat belegenem unbeweglichen Vermögen
In der Rs. C-152/03 (Ritter-Coulais) hat der EuGH am die Schlussanträge des Generalanwalts Leger veröffentlicht: Art. 48 EWG-Vertrag (später Art. 48 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Art. 39 EG) ist dahin auszulegen, dass es ihm widerspricht, wenn Angehörige eines Mitgliedstaates, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und dort Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit erzielen, Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die in einem anderen Mitgliedstaat entstehen, weil sie ihr Einfamilienhaus selbst nutzen, weder bei der Ermittlung ihres in Deutschland zu versteuernden Einkommens noch bei der Berechnung ihres Einkommensteuersatzes in diesem Mitgliedstaat geltend machen können. Hinweis: In der nächsten Ausgabe der IWB lesen Sie die Ausführungen des GA mit einer Anmerk...