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Einkommensteuer | Kindergeld bei mehrjährigem Schulbesuch im Ausland
Wenn Kinder im Alter von 4 und 6 Jahren für mehrere Jahre zum Besuch einer Schule (mit angeschlossenem Internat) nach Pakistan geschickt werden und sie sich nur einmal im Jahr für 6 bis 11 Wochen in ihrem Elternhaus aufhalten, kann regelmäßig nicht die Feststellung getroffen werden, dass sie ihren Wohnsitz in Deutschland unter gleichzeitiger Begründung eines weiteren Wohnsitzes in Pakistan beibehalten haben (, rkr., EFG 2004, S. 1228). • Hinweis: Streitig war der für die Kindergeldberechtigung erforderliche Wohnsitz der Kinder im Inland (vgl. § 62 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz 3 EStG). Die beiden Kinder der Klin. lebten ab August 1999 zwecks Kindergarten- bzw. Schulbesuchs in einem Internat in Pakistan. Das FG...BStBl II 1994, S. 887BStBl II 2001, S. 294