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BBV 3/2005 S. 7

Streitige Zustimmung des vormaligen Ehegatten zu einer Zusammenveranlagung

Übt ein Ehegatte sein Recht zur getrennten Veranlagung aus und versperrt er damit dem anderen Ehegatten die Möglichkeit, Zusammenveranlagung zu wählen, kommt es auf die Gründe hierfür grundsätzlich nicht an, wenn dadurch eigene nennenswerte Einkünfte betroffen sind. Ob der die getrennte Veranlagung wählende Ehegatte zu einer Zustimmung zur Zusammenveranlagung zivilrechtlich verpflichtet ist, braucht nach dem im Finanzgerichtsstreit über die Art der Veranlagung nicht entschieden zu werden. Steuerrechtlich lässt sich aus dem Gesetz keine Pflicht entnehmen, der Zusammenveranlagung aus bestehender Rücksichtnahmeverpflichtung auf den anderen Ehegatten zuzustimmen. Lediglich bei willkürlicher Verweigerung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung ge...