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BBV Nr. 3 vom Seite 9

Aufgabe der gewerblichen Abfärbewirkung

Aktueller Stand der BFH-Rechtsprechung

Amos Veith, LL.M und Stefanie Bille

Umqualifizierung der Einkünfte . . .

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Kommanditgesellschaft, wenn die Gesellschaft „auch eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt”. Bis zum Urteil des XI. Senats des führte nach ständiger Rechtsprechung jede im Rahmen einer Personengesellschaft ausgeübte gewerbliche Tätigkeit zur steuerlichen Umqualifizierung der nichtgewerblichen Einkünfte in gewerbliche Einkünfte. Insbesondere fand § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auch insoweit Anwendung, als der eigentlich gewerblichen Tätigkeit nur eine geringfügige Bedeutung zukam.

, BStBl 2000 II S. 229; , BStBl 1995 II S. 171. Zum Urt. XI R 12/98 vgl. auch Drüen, FR 2000 S. 177.

. . . und ihre Grenzen

Der XI. Senat des BFH hielt an dieser Rechtsprechung zwar grundsätzlich fest. Er führte jedoch aus, dass der umqualifizierenden Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG bei einem äußerst geringen Anteil der originär gewerblichen Tätigkeit durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (und dem daraus folgenden Gebot der Proportionalität) Grenzen gesetzt seien. Mittel und Zweck stünden nicht in einem angemessenen Verhältnis...