Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 10 vom Seite 761 Fach 2 Seite 8657

Anwendungserlass zur Abgabenordnung

Nachträgliche Vorlage der Steuerbescheinigung kein rückwirkendes Ereignis

Michael Baum

Durch erfuhr der Anwendungserlass zur AbgabenordnungAEAO – zahlreiche Änderungen. Schwerpunkte sind dabei die Ausführungen zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden bei Gesamtrechtsnachfolge und zu rückwirkenden Ereignissen. Von erheblicher praktischer Bedeutung ist aber auch die Änderung hinsichtlich widerstreitender Steuerfestsetzungen. Im Folgenden werden die bedeutsamen Änderungen des AEAO erläutert.

I. Gesamtrechtsnachfolge (§§ 45, 122 AO)

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wurde mit um ausführliche Regelungen zur steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge nach § 45 AO und zur Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten in den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge (AEAO zu § 122) erweitert. Die Frage, ob Gesamtrechtsnachfolge oder Einzelrechtsnachfolge eingetreten ist, hat zum einen Bedeutung für die Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten, zum anderen aber auch für die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Bei einer Gesamtrechtsnachfolge geht die Steuerschuld des Rechtsvorgängers nämlich auf den Rechtsnachfolger über.

1. Grundsatz: Orientierung am Zivilrecht

Das Steuerrecht orientiert sich bei Bestimmung der Gesamtrechtsnachfolge am ...