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BGH 26.01.2005 VIII ZR 175/04, NWB 10/2005 S. 80

Kaufvertragsrecht | Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel

Gewerbliche Agenturverträge über den Verkauf von beweglichen Sachen Privater an Verbraucher können nicht generell als Umgehungsgeschäfte i. S. des § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB angesehen werden. Im Einzelfall kann jedoch eine Umgehung des für den Verbrauchsgüterkauf bezweckten Verbraucherschutzes anzunehmen sein, wenn das Agenturgeschäft missbräuchlich dazu eingesetzt wird, ein in Wahrheit vorliegendes Eigengeschäft des Unternehmers zu verschleiern. Hat etwa der Händler ein Gebrauchtfahrzeug, das er „im Kundenauftrag” weiterveräußert, dergestalt in Zahlung genommen, dass er dem Eigentümer des Fahrzeugs einen bestimmten Mindestverkaufspreis für das Altfahrzeug garantiert und ihm beim Kauf eines Neuwagens den entsprechenden Teil des Kaufpreises für das Neufahrzeug gestundet hat, so ist bei der gebotenen wirtschaftlichen...