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Personengesellschaft | Finanzplandarlehen nicht Bestandteil des Kapitalkontos i. S. des § 15a EStG
Finanzplandarlehen sind nicht Bestandteil des Kapitalkontos gem. § 15a EStG. Dies gilt gem. nrkr. selbst dann, wenn die Gewährung des Darlehens auf einer gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung beruht und es als funktionales Eigenkapital (sog. gesplittete Einlage) zu qualifizieren ist (BFH-Az.: IV B 198/04, EFG 2005 S. 103). ▶ Hinweis: Unter Finanzplandarlehen ist ein Darlehen zu verstehen, das die Gesellschafter ihrer Gesellschaft zur Verfügung stellen, statt eine entsprechende Einlage zu leisten (sog. kapitalersetzende Darlehen. Zu den Indizien, wann Finanzplandarlehen vorliegen, vgl. Weber-Grellet, in: Schmidt, EStG, 23. Aufl., § 17 Rz. 171).