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BBK 5/2005 S. 4480
Tarifbegünstigte Auflösung der Ansparrücklage im Rahmen einer Einbringung
Die Auflösung einer sog. Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG wegen der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine KapGes führt zur Erhöhung des tarifbegünstigten Einbringungsgewinns. Das gilt gem. auch für den Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG.